Die Aufnahme erfolgt nur nach Vollendung des 17. Lebensjahres mit erfolgreich absolvierter Lehrabschlussprüfung, Abschluss einer 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder nach Absolvierung einer Lehranstalt für „Heilpädagogische Berufe“. Eine allfällig vorhandene Meisterprüfung ersetzt den Fachbereich.